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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle IT-Dienstleistungen von IT-Service Breitenbach: Vertragsschluss, Leistungsumfang, Mitwirkung, Preise, Haftung und Kündigung.

Stand13. Oktober 2026

01Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von IT-Service Breitenbach, Inhaber Dustin Breitenbach, Wilmersdorfer Straße 122, 10627 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Auftraggebern.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

02Vertragsgegenstand und Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Hierzu gehören insbesondere:

  • Beratung, Planung und Projektarbeit
  • Installation, Einrichtung und Wartung von Hard- und Software
  • Netzwerk-, Server- und Cloud-Dienstleistungen
  • IT-Sicherheit, Datensicherung und Wiederherstellung
  • laufende Betreuung im Rahmen von Service- und Wartungsvereinbarungen
  • Fernwartung und Vor-Ort-Service

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden nach Aufwand gesondert berechnet.

03Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die in Angeboten genannten Bindefristen sind einzuhalten.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

04Leistungserbringung und Termine

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und mit fachlich qualifiziertem Personal.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Lieferengpässen oder Störungen bei Dritten beruhen, verlängern Fristen entsprechend.

05Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang unentgeltlich. Dazu gehören insbesondere:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Zugänge, Passwörter und Lizenzen
  • Zugang zu Räumen, Systemen und Arbeitsplätzen, auch für Fernwartung
  • Benennung eines fachlich auskunftsfähigen Ansprechpartners
  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, Strom- und Netzwerkanschlüsse
  • Mitteilung bekannter Besonderheiten der IT-Umgebung

Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, trifft den Auftragnehmer keine Verantwortung für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände. Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen berechnet.

06Datensicherung

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.

Vor Beginn von Arbeiten an Systemen, Datenträgern oder Software hat der Auftraggeber eine vollständige, prüfbare Sicherung seiner Daten zu erstellen. Auf Verlangen ist dies zu bestätigen.

Ist eine Datensicherung durch den Auftragnehmer vereinbart, richten sich Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

07Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit keine Pauschale vereinbart ist, wird nach Aufwand abgerechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden nach der vereinbarten Taktung berechnet. Fahrt- und Wegezeiten sowie Auslagen werden nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.

08Service- und Wartungsverträge

Bei laufenden Service- und Wartungsvereinbarungen ergeben sich Leistungsumfang, Servicezeiten, Reaktionszeiten und enthaltene Kontingente aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Reaktionszeiten sind Zeiten bis zur Aufnahme der Fehlerbearbeitung, nicht Zeiten bis zur Behebung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums, soweit keine Übertragung vereinbart wurde. Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten werden nach den vereinbarten Zuschlägen berechnet.

09Fernwartung

Der Auftragnehmer kann Leistungen nach vorheriger Abstimmung per Fernzugriff erbringen. Der Auftraggeber stellt die hierfür erforderliche Software und Verbindung bereit bzw. stimmt deren Einrichtung zu.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Fernzugriff keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Mitbestimmungsrechte.

10Software und Nutzungsrechte Dritter

Für beschaffte Fremdsoftware gelten vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Der Auftragnehmer schuldet keine Über die Herstellervorgaben hinausgehenden Eigenschaften der Fremdsoftware und übernimmt keine Gewähr für deren Weiterentwicklung oder Verfügbarkeit.

Soweit der Auftragnehmer eigene Arbeitsergebnisse, Skripte oder Dokumentationen überlässt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

11Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Zugriff auf die Ware nehmen.

12Gewährleistung

Für Lieferungen von Hard- und Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Dienstleistungen werden fachgerecht erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform und mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung.

Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter, fehlende Mitwirkung, veränderte Systemumgebungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

13Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

14Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

15Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.

16Vertragsdauer und Kündigung

Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung.

Dauerschuldverhältnisse wie Service- und Wartungsverträge laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich jeweils um die vereinbarte Folgelaufzeit, wenn sie nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Kündigungen bedürfen der Textform.

17Höhere Gewalt

Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen – etwa Netzausfälle, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik oder Naturereignisse – befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.

Dauert die Störung länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Auftrag zu kündigen.

18Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

19Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

20Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern:

IT-Service BreitenbachInhaber: Dustin BreitenbachWilmersdorfer Straße 122, 10627 BerlinTelefon Berlin: 030 233 29 06 10Telefon Brandenburg: 03335 232 97 90E-Mail: info@it-service-breitenbach.de

Stand: 13. Oktober 2026